Begriffserklärungen
In der Übersetzungs- und Dolmetschersparte kommen viele Begriffe vor, die einem nicht ganz klar sind. Deshalb haben wir für Sie ein Vokabular von Grundbegriffen vorbereitet, das zur besseren Orientierung dient:
1. Konsekutives Dolmetschen: der Redner sagt einen Satz, Absatz oder einen längeren Textabschnitt und der Dolmetscher wiederholt es übersetzt nach ihm. Konsekutives Dolmetschen ist vor allem bei Verhandlungen "beim Tisch", Pressekonferenzen, etc. üblich. Es eignet sich nicht für Veranstaltungen und Workshops, wo man lange Referate hält, und zwar aus folgenden Gründen:
- Die ganze Veranstaltung dauert doppelt lang
- Indem zwei Redner wechseln, verlieren die Zuhörer schnell die Konzentration
Ist konsekutives Dolmetschen bei Konferenzen und Workshops notwendig und soll es länger als einen halben Tag dauern, sind zwei Dolmetscher notwendig, die sich gegenseitig ablösen.
2. Simultandolmetschen (in der Kabine): wird bei Konferenzen, Workshops und ähnlichen Angelegenheiten verwendet, wo der Redner in ein Mikrofon redet und der Dolmetscher parallel mit ihm in ein anderes Mikrofon dolmetscht. Der Zuhörer kann auswählen, ob er in seinen Kopfhörern die Originalsprache, oder die Übersetzung hören will (eventuell eine von weiteren Konferenzsprachen).
Der Dolmetscher sitzt dabei in einer schallgedämmten Kabine, damit er mit seiner Stimme die Zuhörer nicht stört. in jeder Kabine sollten mindestens zwei Dolmetscher sein.
3. Simultandolmetschen (einfach): in gewissen Fällen kann man bei Veranstaltungen mit einer kleineren Anzahl an Teilnehmern ausnahmsweise antatt Kabine die sog. Flüsteranlage nutzen - eine drahtlose Anlage mit Kopfhörern, also ohne Dolmetscherkabine.
Die Nutzung dieser Dolmetscherechnik verringert jedoch die Qualität, da die Dolmetscher nicht hinterm Glas sitzen und mit ihrer Stimme die anderen Zuhörer stören und sie selbst können sich nicht richtig konzentrieren.
4. Einfache Übersetzung: der Kunde bekommt die Übersetzung ausgedruckt, auf CD-ROM, per E-mail, etc..
5. Beeidigte Übersetzung: für Behörden braucht man die beeidigte Übersetzung (manchmal sagt man auch "Übersetzung mit Rundstempel").
In diesem Fall ist es notwendig, dass die Originalurkunde mit der Übersetzung untrennbar verbunden ist und dass diese Übersetzung mit einem Gutachter–Vermerk versehen ist. Solche Übersetzungen dienen dann als verbindliche Urkunden für staatliche Organe, Gerichte, Personenstandsregister, etc.
Statt Originalurkunde kann man in einigen Fällen auch eine beglaubigte Kopie der Übersetzung anschliessen (die Beglaubigung führen Notare und einige Institutionen durch, zum Beispiel Gemeinde- und Postämter). Dies empfehlen wir vor allem bei Geburtsurkunden, Zeugnissen. Manchmal reicht es, wenn eine einfache Kopie der Urkunde der Übersetzung angeschlossen wird und bei der Behörde dann die Originalurkunde gezeigt wird.
Eine beeidigte Übersetzung kann man also nicht nur per Email machen. Der Kunde kann sich jedoch mindestens einen Weg zu uns ersparen: nach Vereinbarung sendet er uns die Originalurkunde im Vorhinein eingescannt per E-Mail - so dass wir mit der Übersetzung anfangen können - und das Original sendet er inzwischen eingeschrieben per Post. Während wir an der Übersetzung arbeiten, kommt der Brief an und der Kunde bekommt dann praktisch sofort die beeidigte Übersetzung seines Dokumenes ausgehändigt.
6. Normseite (NS) Eine Normseite ist ein Text mit einer Länge von 1800 Zeichen einschl. Leerzeichen. Wollen Sie Ihre Dokumente so schreiben, dass eine physiche Seite einer Normseite gleicht, stellen Sie die Anzahl der Zeilen auf 30 und die Anzahl der Zeichen pro Zeile auf 60 ein, Zeilenschaltung 1,5. Die Normseite wurde deshalb eingeführt, damit weder die Schriftgrösse, noch die Zeilenschaltung eine Rolle spielen. Unser Preis wird immer standardmäßig aus dem übersetzten Text festgelegt. Die Anzahl der Zeichen Ihres Dokumentes stellen Sie fest, indem Sie sich in MS Word die Dokument-Eigenschaften ansehen. Oder Sie fügen Ihren Text in unser Fenster "Stellen Sie den Umfang Ihres Textes fest" ein, das links oben auf der Startseite anbracht ist - umgehend wissen Sie den ungefähren Umfang Ihres Textes (Anzahl der Normseiten).
7. Webseten - Ist Ihre Homepage auf Tschechisch /Deutsch und wollen Sie es auch in anderen Sprachen haben (Englisch, Deutsch, Franzözisch, oder Ungarisch)? Oder haben Sie noch keine Homepage? Wenden Sie sich mit Vertrauen auf uns zu, wir helfen Ihnen
8. 1/2 Dolmetsch-Tag Mehr als 1 Stunde, max. jedoch 4 Stunden Dolmetschen.
9. 1 Dolmetsch-Tag Mehr als 4 Stunden, max. jedoch 8 Stunden Dolmetschen